Probetraining und Vereinsanmeldung

Hier findest du alles Informationen über Probetrainings, Vereinsanmeldungen oder Kündigungen

Du hast Lust auf ein Probetraining bei uns?

Bist du aktuell kein Mitglied eines anderen Fußballvereins?

Sende uns bitte zunächst eine formlose Anfrage mittels des Kontaktformulars und nenne darin dein Geburtsjahr. Wir werden uns daraufhin umgehend (zumeist innerhalb eines Werktages) zurückmelden und dir alle weiteren Informationen zukommen lassen. Dies beinhaltet u.a. Trainingszeit, -tag und -ort sowie den Namen des jeweiligen Trainers.

Bist du bereits Mitglied eines anderen Fußballvereins?

Dann ist in jedem Fall eine Trainingsbescheinigung deines aktuellen Vereins erforderlich. Wende Dich diesbezüglich bitte vorab an deinen derzeitigen Trainer oder ein Mitglied des Jugendvorstandes.

 

Vereinsanmeldung

Du möchtest bei Rot-Weiss Lintorf Mitglied werden? Das freut uns!

Zuerst gilt es allerdings noch eine Entscheidung zu treffen: Strebst Du eine aktive oder eine passive Mitgliedschaft an?

Wo sind die Unterschiede?

  • Aktive Mitglieder können sämtliche Angebote des Vereins im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen und am Spiel- bzw. Wettkampfbetrieb teilnehmen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für aktive Mitglieder aktuell 78 € im Halbjahr.

 

  • Passive Mitglieder nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht, nehmen aber am Vereinsleben teil. Für sie steht die Förderung des Vereins im Vordergrund. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für passive Mitglieder aktuell 39 € im Halbjahr.

Antrag auf aktive Mitgliedschaft: Neben dem Vereinsaufnahmeantrag und dem Spielberechtigungsantrag des WDFV benötigen wir ein Passbild sowie eine aktuelle Meldebescheinigung.

Antrag auf passive Mitgliedschaft: Hierfür reicht der entsprechende Aufnahmeantrag aus.

Hier findest Du die Unterlagen, um Dich beim SC Rot-Weiß Lintorf 1928 e.V. anzumelden:
Klicke einfach auf einen der folgenden Links, um die ausgewiesenen Dokumente herunterzuladen!

Bildungs- und Teilhabepaket

Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf nachstehende Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können (Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung). (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 28.5.20)

Mit dem Starke-Familien-Gesetz ((BGBl 2019 Teil I Nr. 16 vom 3. Mai 2019, S. 530 ff.) wurden die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets noch einmal erweitert. Unter anderem werden bei Nachweis der Mitgliedschaft in einem Sportverein pauschal und monatlich 15€ zur Verfügung gestellt.

>> Wenn Sie Fragen haben, ob und inwiefern ihrerseits ein Anspruch auf entsprechende Leistungen besteht, können Sie sich gerne per Mail an unseren Sozialbeauftragten Christian Brügel (Sozialpädagoge, B.A.) wenden.

Kündigung der Mitgliedschaft

Falls Sie die Mitgliedschaft in unserem Verein kündigen möchten, bedauern wir das sehr. Sollten vereinsinterne Beweggründe in Ihren Überlegungen eine Rolle spielen, würden wir uns über Feedback freuen. Sie dürfen versichert sein, dass dieses bei uns hohe Wertschätzung erfährt und in keiner Weise außerhalb der zuständigen Gremien veröffentlich wird.

Die Vereinsmitgliedschaft bei SC Rot-Weiss Lintorf 1928 e.V. endet unabhängig vom Tag der Abmeldung gemäß §7 der Vereinssatzung zum 30.06 beziehungsweise 31.12 eines Kalenderjahres.

Einschreiben sind wie im Folgenden beschrieben (!) an die offizielle Vereinsadresse zu richten:

Jahnstraße 16
40885 Ratingen

SpO = Spielordnung
JSpO = Jugendspielordnung
WDFV = Westdeutscher Fußballverband e.V.

Abmeldung Senioren:

§15 Abmeldung und Vereinswechsel von Amateuren (SpO/WDFV) (Hervorhebungen nicht im Original):

(1)  Die Spielberechtigung eines aktiven Spielers endet mit der Abmeldung bei seinem bisherigen Verein. Die Abmeldung muss eigenhändig unterschrieben sein und per Einschreiben mittels Postkarte [kein Einschreibebrief, kein Rückschein – Anm. d. Verf.] erfolgen (als Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels), es sei denn, der Tag der Abmeldung ist unstreitig und vom abgebenden Verein bestätigt oder sonst in fälschungssichererweise nachgewiesen. […].

Abmeldungen Junioren:

§ 3 Vereinszugehörigkeit (JSpO/WDFV) (Hervorhebungen nicht im Original):

(2) Ein minderjähriger Junior tritt wirksam aus einem Verein aus, wenn die Austrittserklärung von ihm und seinen Eltern bzw. von dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben worden ist. Der Zeitpunkt des Vereinsaustritts vollzieht sich nach den Regelungen der jeweiligen Vereinssatzung. Bei einem Vereinswechsel sind die Bestimmungen des §10 JSpO/WDFV zu beachten.

§10 Vereinswechsel (JSpO/WDFV) (Hervorhebungen nicht im Original):

(1) Ein Vereinswechsel eines Juniors liegt vor, wenn er als aktiver Spieler nach ordnungsgemäßer Abmeldung aus dem abgebenden Verein ausgeschieden ist und als aktiver Spieler Aufnahme in einem anderen Verein gefunden hat. […] Mit der ordnungsgemäßen Abmeldung verliert der Junior die Spielberechtigung für den abgebenden Verein.

(3) Die Junioren aller Altersklassen müssen sich per Einschreiben mittels Postkarte [kein Einschreibebrief, kein Rückschein – Anm. d. Verf.] bei dem abgebenden Verein abmelden. Die Abmeldung ist an eine offizielle Vereinsanschrift zu senden. Bei Junioren, die noch nicht volljährig sind, müssen die Eltern bzw. der gesetzliche Vertreter gemäß § 3 (2) JSpO/WDFV der Abmeldung zustimmen.

(4) Als der Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels. […].