Schutzkonzept
Der SC Rot-Weiß Lintorf setzt sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. Unser Kinderschutzkonzept basiert auf klaren Regeln, hoher Sensibilität im Umgang mit Nähe und Distanz sowie festen Ansprechpartnern im Verein.
» Verantwortliche Ansprechpersonen im Verein: «
Andreas von Röpenack
Christian Brügel
Alle TrainerInnen verpflichten sich zur Einhaltung des Ehrenkodex und zur regelmäßigen Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.
Das vollständige Schutzkonzept ist nachfolgend aufbereitet und steht allen Mitgliedern öffentlich zur Verfügung. Am Ende der Seite steht das Konzept auch zum Download als PDF-Datei zur Verfügung.
0. Vorwort
Fußballspielen beim SC Rot-Weiß Lintorf heißt, die körperliche und persönliche Entwicklung von Mädchen und Jungen zu unterstützen und ihr gesundes Selbstbewusstsein durch die Freude an Erfolgen und das Aushalten von Niederlagen zu fördern. Fußballspielen im Verein heißt aber auch, Fairness und Teamfähigkeit zu trainieren. Hierfür braucht es klare Regeln, nicht nur für das Spiel und das soziale Miteinander, sondern auch für das im Sport spezifische Verhältnis von Nähe und Distanz. Fußballspielen im Verein heißt deshalb auch, Achtsamkeit zu leben, damit der Verein kein Ort von Gewalt, auch sexueller Gewalt, wird. Gerade weil im Sport ein so ausgeprägtes Vertrauensverhältnis zwischen Kindern und Erwachsenen besteht, müssen wir besonders sensibel für mögliche Gefahren sexueller Gewalt sein.
Darum hat der Vereinsvorstand die Grundsatzentscheidung getroffen, sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Verein einzusetzen. Im Folgenden werden Vereinsverantwortliche und Ansprechpartner benannt, der Verhaltenskodex aufgeführt, allgemeine Hinweise für Trainer und Betreuer gegeben, sowie auf die Pflicht zur Prüfung der Inhalte eines erweiterten Führungszeugnisses, Interventionsleitlinien und Kommunikationsmöglichkeiten hingewiesen.
1. Qualifikation und Begleitung der Verantwortlichen durch KidsCare
Der Prozess der Qualifikation wurde vom Kinderschutzbund Düsseldorf (KidsCare) betreut. Der Verein ermöglicht zu jeder Zeit weitere Qualifizierungsmaßnahmen. Eine Risikoanalyse erfolgte durch die oben genannten Personen. Aus dieser Analyse resultierten wichtige Punkte im Verhaltens- und Ehrenkodex.
Des Weiteren beteiligten sich Peggy Büstorff, André Brügel und Sébastien Weigel aktiv an der Erstellung des Schutzkonzeptes und stehen bei Bedarf ebenfalls für Fragen zur Verfügung.
2. Haltung des Vereins zum Thema Kinderschutz
Der Verein SC Rot-Weiß Lintorf nimmt das Thema „Kinderschutz vor sexualisierter Gewalt“ sehr ernst. Er ermöglicht durch die Diskussion und Entwicklung eines Verhaltenskodex sowie die Bereitstellung von Informationsmaterial eine konstruktive Auseinandersetzung mit dem Thema. Jede im Verein mitwirkende Person verpflichtet sich, Verdachtsmomenten nachzugehen. Kinder und Jugendliche haben jederzeit die Möglichkeit, sich bezüglich des Themas „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ zu beteiligen. Alle TrainerInnen erklären sich in einer Selbstverpflichtungserklärung damit einverstanden, nach dem vereinsintern erstellten Kinderschutzkonzept zu handeln.
3. Verhaltens-/Ehrenkodex auf Grundlage der Risikoanalyse
- 1:1 Gespräche werden in den öffentlichen Raum verlegt.
- Bei Übernachtungen im Zelt oder in einer Unterkunft schlafen Erwachsene und Kinder getrennt voneinander.
- Für Absprachen werden grundsätzlich die SpielerInnen- und Elternchats genutzt.
- Sollte ausnahmsweise ein Einzelkontakt nötig sein, achten die TrainerInnen und BetreuerInnen auf angemessene Kommunikation, d.h. die Gespräche sollten sachlich gehalten sein und keine privaten Inhalte, Angebote, Einladungen etc. beinhalten.
- Bei Telefonaten wird der Lautsprecher eingeschaltet, sodass eine 3. Person mithören kann.
- SportlerInnen werden nicht (einzeln) in den privaten Bereich eingeladen. Ausnahme: Mit den Kindern der TrainerInnen oder BetreuerInnen befreundete Kinder und Jugendliche können auf den Wunsch der eigenen Kinder hin eingeladen werden.
- Für alle Personen gilt das Verbot, Handys in der Umkleidekabine für Aufnahmen jeglicher Art zu nutzen.
- Geschenke bekommen immer alle der Mannschaft angehörigen Personen.
- Der Aufenthalt in der Umkleidekabine und Dusche wird so geregelt, dass ein klarer Zeitrahmen für das Umziehen und Duschen definiert ist, in dem die Kabine nicht von Erwachsenen betreten wird. Mannschaftsbesprechungen finden in einem extra definierten Zeitraum statt.
4. Informationsmaterial
Der Verein stellt seinen MitgliederInnen sämtliche Informationen bezüglich des Kinderschutzes auf der Homepage öffentlich zur Verfügung.
5. Handlungsplans / Verfahrensregeln bei sexuellem Missbrauch (vgl. DFB)
- Aufgaben der AnsprechpartnerInnen
- Erstkontakt: Die AnsprechpartnerInnen stehen allen Beteiligten als erste Anlaufstelle zur Verfügung, z.B. zur Aufnahme von Beschwerden, Sorgen und Ängsten und Weiterleitung dieser an die richtigen Stellen.
- Eigene Konfliktlösung: Einfache Konflikte, z.B. eine Beschwerde über grenzverletzende Ausdrucksweisen eines Trainers, können die AnsprechpartnerInnen z.B. durch das Moderieren eines Gesprächs oder die Vermittlung einer Weiterbildung selbst lösen.
- Externe Stellen einschalten: Bei einem ernsten Konflikt oder gar dem Verdacht strafbaren Handelns dürfen die AnsprechpartnerInnen selbst unter keinen Umständen tätig werden. Ihre Aufgabe besteht einzig und allein darin, unverzüglich das Krisenteam (Mitglied des geschäftsführenden Vorstands, ein Mitglied des Jugendvorstands und den im Vorstand sitzende Vereinsverantwortliche für den Kinderschutz) einzuberufen und die Beratungsstelle des Kinderschutzbundes einzuschalten. Ein Kontakt zur Polizei oder Staatsanwaltschaft wird gegebenenfalls erst anschließend nach Beratung mit dem Kinderschutzbund hergestellt.
- Grundsätze des Verfahrens
Wird ein Verdacht gegen eine konkrete Person bekannt, gelten einige wenige, aber wichtige Grundsätze, die ab dem ersten Moment bei allen Veranlassungen zu beachten sind:
- Opferschutz: Das Opfer steht im Mittelpunkt der Sorge. Es muss alles unterbleiben, was dem Opfer schaden und eine weitere Traumatisierung auslösen könnte.
- Beschleunigung: In einem Krisenfall können schon Stunden zählen. Lieber zehnmal zu viel externe Hilfe holen als einmal zu wenig.
- Vertraulichkeit: Die Weitergabe von Informationen an unbeteiligte Dritte (andere Trainer, Presse) oder gar den potenziellen Täter kann weitere Ermittlungen, z.B. durch Polizei oder Staatsanwaltschaften, gefährden. Informiert werden sollte aber stets der im Vorstand sitzende Vereinsverantwortliche für den Kinderschutz. Sollte er selbst involviert sein, ist eine alternative zuständige Person zu kontaktieren.
- Persönlichkeitsschutz: Solange nichts bewiesen ist, muss jede Äußerung über die Verdachtsmomente gegenüber Dritten unterbleiben. Auch die Rechte des (möglichen) Täters müssen beachtet werden.
- Sachverhaltsermittlung
- In Fällen einfacher (z.B. verbaler) Grenzverletzung ohne die Möglichkeit einer Straftat: Bevor die AnsprechpartnerInnen tätig werden, z.B. ein Gespräch mit dem Grenzverletzenden führen, sollte versucht werden, die Angaben des Anzeigenden so weit wie möglich zu bestätigen. Hierbei kann es erforderlich sein, Gespräche mit Dritten (Zeugen) zu führen. Diesen sollte deutlich gemacht werden, dass es zunächst um die wertfreie und ergebnisoffene Klärung bzw. Bestätigung eines Sachverhalts geht und keinesfalls um eine Vorverurteilung.
- In allen anderen Fällen: Eigene Ermittlungen der AnsprechpartnerInnen können den Täter aufmerksam machen und motivieren, Beweise zu vernichten. Selbst wenn nur Zeugen befragt werden, kann dies dazu führen, dass diese Zeugen für ein späteres Strafverfahren nicht mehr in Betracht kommen. Eigene Ermittlungen der AnsprechpartnerInnen müssen daher unbedingt unterbleiben.
- Sicherung und Dokumentation
Über alle Gespräche und jede Veranlassung, die die AnsprechpartnerInnen treffen, sollte ein Vermerk mit mindestens den folgenden Inhalten erstellt werden:
- Datum, Uhrzeit
- Gesprächspartner
- Inhalte des Gesprächs
- Sofern einschlägig: weitere sich hieraus ergebende Schritte und Veranlassungen
Der Vermerk sollte sicher archiviert und selbstverständlich jedem Zugriff Dritter entzogen werden. Gleiches gilt für sonstige Beweismittel, wie Schriftstücke und die Dokumentation von E-Mails.
- Sofortmaßnahmen
- In Fällen einfacher, z.B. verbaler Grenzverletzung ohne die Möglichkeit einer Straftat: In Fällen einfacher Grenzverletzung sind in der Regel keine Sofortmaßnahmen nötig, zumal das abschließende klärende Gespräch mit dem Grenzverletzenden kurzfristig geführt werden sollte.
- In allen anderen Fällen: Alle vereinsinternen Maßnahmen sollten ausschließlich in Absprache mit dem Kinderschutzbund erfolgen. Einerseits droht stets eine Vereitelung möglicher Ermittlungen gegen den Täter. Andererseits sind jederzeit die Opferinteressen zu beachten.
Unter Wahrung der Diskretion sollten bei Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte umgehende Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, um einen weiteren Kontakt des Beschuldigten mit den Kindern zu verhindern, z.B. indem für eine zufällig erscheinende Anwesenheit eines Vereinsvertreters bei dem Training gesorgt wird.
- Abschließende Veranlassung
- In Fällen einfacher, z.B. verbaler Grenzverletzung ohne die Möglichkeit einer Straftat: Nach der Klärung des Sachverhalts sollte umgehend ein Gespräch mit dem Betroffenen stattfinden. Neben dem Ansprechpartner sollte ein Vertreter des Vorstandes teilnehmen, z.B. der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz. Dabei sollte der Grenzverletzende sachlich und ohne Aggressivität mit dem Sachverhalt konfrontiert und zunächst um eine eigene Darstellung des Sachverhalts gebeten werden. Widersprechen sich seine Darstellung und die des Opfers oder der Zeugen, sollten dem Grenzverletzer diese Aussagen vorgehalten werden. Zur sinnvollen Bewertung gehört die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Was genau ist passiert?
- Gibt es im Verein verlässliche Regeln für das Verhalten in einem solchen Fall?
- Hat der Betroffene gegen diese Regeln verstoßen?
Am Ende des Gesprächs sollten konkrete Vereinbarungen stehen, um den Vorgang abschließen zu können, z.B.:
- Die Vereinbarung, ein gemeinsames Gespräch mit dem Opfer zu führen, in dem sich der Grenzverletzende entschuldigen kann
- Die schriftliche Verpflichtung des Grenzverletzenden, die gesetzten Regeln zukünftig einzuhalten
- Die konkrete Aussage des Vereins, welche Sanktionen im Falle einer Wiederholung greifen
- In allen anderen Fällen: Alle weiteren Veranlassungen sollten ausschließlich in Absprache mit dem Kinderschutzbund und ggf. nach Empfehlung mit der Polizei und/oder Staatsanwaltschaft getroffen werden.
- In Fällen einfacher, z.B. verbaler Grenzverletzung ohne die Möglichkeit einer Straftat: Nach der Klärung des Sachverhalts sollte umgehend ein Gespräch mit dem Betroffenen stattfinden. Neben dem Ansprechpartner sollte ein Vertreter des Vorstandes teilnehmen, z.B. der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz. Dabei sollte der Grenzverletzende sachlich und ohne Aggressivität mit dem Sachverhalt konfrontiert und zunächst um eine eigene Darstellung des Sachverhalts gebeten werden. Widersprechen sich seine Darstellung und die des Opfers oder der Zeugen, sollten dem Grenzverletzer diese Aussagen vorgehalten werden. Zur sinnvollen Bewertung gehört die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Rechtsberatung
Da der Bereich einer etwaigen Kindeswohlgefährdung sowohl in sachlicher als auch in rechtlicher Hinsicht besonders komplex ist und zudem erhebliche Auswirkungen für den Verein nach sich ziehen kann, sollte möglichst frühzeitig eine ausführliche Beratung, z.B. durch den Kinderschutzbund in Anspruch genommen werden.
- Kooperation mit staatlichen Ermittlungsbehörden und dem Landesverband
Sofern auch nur der geringste Verdacht der Möglichkeit einer strafbaren Handlung besteht, muss unverzüglich gehandelt werden. Die Beiziehung staatlicher Ermittlungsbehörden ist in derartigen Fällen unter Vermittlung durch den Kinderschutzbund notwendig. Andernfalls droht dem Verein nicht nur der Vorwurf der Vertuschung, sondern auch eine Mitverantwortung für etwaige Wiederholungsfälle. Im Falle des Aktivwerdens durch die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft sollte der Verein mit der jeweiligen Behörde kooperieren, da eine abgestimmte Zusammenarbeit unabdingbar ist. Jede Gefährdung staatlicher Ermittlungshandlungen ist dabei zu vermeiden. Dies bedeutet, dass der Verein bei jeglichem Vorgehen zum „Stillhalten“ angehalten ist, bevor nicht eine „Freigabe“ seitens der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft erfolgte.
6. Erweitertes Führungszeugnis
Regelmäßige Vorlage (max. alle 3 Jahre) des erweiterten Führungszeugnisses und Unterschrift des Ehrenkodex durch den ehrenamtlichen Jugend-/Vorstand, die ehrenamtlichen, der hauptamtlichen MitarbeiterInnen im Verein und der SpielerInnen.