Austritt aus dem Verein

Falls Sie aus unserem Verein austreten möchten, bedauern wir das sehr. Sollten vereinsinterne Beweggründe in Ihren Überlegungen eine Rolle spielen, würden wir uns über Feedback freuen. Sie dürfen versichert sein, dass dieses bei uns hohe Wertschätzung erfährt und in keiner Weise außerhalb der zuständigen Gremien veröffentlich wird.

Die Vereinsmitgliedschaft bei SC Rot-Weiss Lintorf 1928 e.V. endet unabhängig vom Tag der Abmeldung gemäß §7 der Vereinssatzung zum 30.06 beziehungsweise 31.12 eines Kalenderjahres.

Einschreiben sind wie im Folgenden beschrieben (!) an die offizielle Vereinsadresse zu richten:

Jahnstraße 16
40885 Ratingen

SpO = Spielordnung
JSpO = Jugendspielordnung
WDFV = Westdeutscher Fußballverband e.V.

Abmeldung Senioren:

§15 Abmeldung und Vereinswechsel von Amateuren (SpO/WDFV) (Hervorhebungen nicht im Original):

(1)  Die Spielberechtigung eines aktiven Spielers endet mit der Abmeldung bei seinem bisherigen Verein. Die Abmeldung muss eigenhändig unterschrieben sein und per Einschreiben mittels Postkarte [kein Einschreibebrief, kein Rückschein - Anm. d. Verf.] erfolgen (als Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels), es sei denn, der Tag der Abmeldung ist unstreitig und vom abgebenden Verein bestätigt oder sonst in fälschungssichererweise nachgewiesen. [...].

Abmeldungen Junioren:

§ 3 Vereinszugehörigkeit (JSpO/WDFV) (Hervorhebungen nicht im Original):

(2) Ein minderjähriger Junior tritt wirksam aus einem Verein aus, wenn die Austrittserklärung von ihm und seinen Eltern bzw. von dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben worden ist. Der Zeitpunkt des Vereinsaustritts vollzieht sich nach den Regelungen der jeweiligen Vereinssatzung. Bei einem Vereinswechsel sind die Bestimmungen des §10 JSpO/WDFV zu beachten.

§10 Vereinswechsel (JSpO/WDFV) (Hervorhebungen nicht im Original):

(1) Ein Vereinswechsel eines Juniors liegt vor, wenn er als aktiver Spieler nach ordnungsgemäßer Abmeldung aus dem abgebenden Verein ausgeschieden ist und als aktiver Spieler Aufnahme in einem anderen Verein gefunden hat. [...] Mit der ordnungsgemäßen Abmeldung verliert der Junior die Spielberechtigung für den abgebenden Verein.

(3) Die Junioren aller Altersklassen müssen sich per Einschreiben mittels Postkarte [kein Einschreibebrief, kein Rückschein - Anm. d. Verf.] bei dem abgebenden Verein abmelden. Die Abmeldung ist an eine offizielle Vereinsanschrift zu senden. Bei Junioren, die noch nicht volljährig sind, müssen die Eltern bzw. der gesetzliche Vertreter gemäß § 3 (2) JSpO/WDFV der Abmeldung zustimmen.

(4) Als der Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels. [...].

 

Im Anhang haben wir die zitierten Satzungen beigefügt.

Letzte Änderung amDienstag, 21 November 2023 16:37
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