Außerordentliche Mitgliederversammlung

Außerordentliche Mitgliederversammlung Wintergarten | © Jugendzentrum Manege

Liebe Fußballfreunde,

hiermit laden wir Euch herzlich gemäß § 13 der Satzung zu unserer außerordentlichen Mitgliederversammlung am Montag, den 18.10.2021, um 19:00 Uhr ein. Die Versammlung findet im Jugendzentrum Manege (Jahnstraße 28, 40885 Ratingen) statt.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr.

Da es sich um eine außerordentliche Mitgliederversammlung handelt, sind Anträge zur Tagesordnung nicht zugelassen.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung;
2. Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit;
3. Feststellung der Tagesordnung;
4. Feststellung der anwesenden Stimmen;
5. Beschluss über Satzungsneufassung gemäß § 19 der Satzung:

Der Satzungsentwurf liegt der Einladung bei. Der Satzungsentwurf ist vorab dem Finanzamt zur Prüfung überreicht worden. Der beiliegende Satzungsentwurf erfüllt die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen. Aus steuerrechtlicher Sicht wurde die Satzung vorab durch EKP Engel, Kronenberg & Partner Steuerberater/Rechtsanwälte mbB – Ratingen geprüft. Das zuständige Registergericht hat den Entwurf ebenfalls zur Prüfung erhalten.
Die aktuelle Satzung ist auf der Homepage des Vereins unter > Service > Download / Dokumente einsehbar;


Begründung: Warum brauchen wir eine neue Satzung?

Das Grundgerüst der aktuell gültigen Satzung ist nunmehr bereits über vierzig Jahre alt. In diesem Zeitraum hat nicht nur die Sprache einen Wandel durchlaufen, sondern auch das Vereinsleben an sich. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, haben wir die Sprache teils behutsam, teils radikal modernisiert. Sie wurde vereinfacht, wenn möglich; verschlankt, wenn nötig; und präzisiert, wo bisher Interpretationsspielraum war. Unser Bestreben war es, das Fundament unseres Vereins derart transparent zu formulieren, dass die Strukturen und Prozesse für alle Mitglieder verständlich und nachvollziehbar sind. Denn wir alle gemeinsam bilden den Verein – auf Grundlage einer lebendigen, zeitgemäßen Satzung.
Da es sich seit geraumer Zeit als zunehmend schwierig erweist, ehrenamtliche Mitarbeiter in den leitenden Gremien des Vereins zu finden, haben wir die Zusammensetzung der Vorstände neu definiert. Einerseits bräuchte es mit der neuen Satzung weniger Mitglieder als zuvor, um einen satzungsgemäßen Vorstand zu konstituieren, andererseits sind die Aufgaben bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr bereits bei der Wahl festgelegt – der Vorstand gibt sich selbst eine Aufgabenverteilung. Wir hoffen, dadurch mehr Mitglieder zur Übernahme eines Vorstandsamtes motivieren zu können.

6. Beschluss über Neufassung der Vereinsordnungen:

a. Geschäftsordnung;
b. Finanzordnung;
c. Spiel- und Rechtsordnung;
d. Ehrenordnung;

7. Bestätigung der Jugendordnung;
8. Beschluss über den Vereinsleitsatz:

„Gemeinschaft leben, Zukunft entwickeln, Potentiale entfalten – Fußball in Lintorf“;

9. Ausblick auf die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung).

Wir freuen uns auf Euch!

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen

Klaus Brügel
- Vorstand –

Letzte Änderung amSonntag, 26 September 2021 02:12